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Unterlassungsexekution - Neuerungsverbot im Rekursverfahren gegen einen Strafbeschluss

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/551Zak 2013, 302 Heft 15 v. 27.8.2013

EO: §§ 65, 358 Abs 2

Die Einvernahme des Verpflichteten vor Verhängung einer Geldstrafe im Rahmen einer Unterlassungsexekution ist durch § 358 Abs 2 EO nicht zwingend vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Gerichts. Das Unterbleiben der Einvernahme begründet keine Nichtigkeit.

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