vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellung nach Bosnien und Herzegowina

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/510Zak 2013, 281 Heft 14 v. 6.8.2013

ZustG: § 11

Für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke nach Bosnien und Herzegowina (hier: Unterhaltsklage) sind die Regelungen des Rechtshilfevertrags mit Jugoslawien (BGBl 1955/224) maßgeblich, der keine unmittelbare Zustellung durch die Post, sondern die Zustellung durch ein über die Justizministerien ersuchtes Gericht vorsieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte