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Auswärtige Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen als außergewöhnliche Belastung?

In aller KürzeZak 2013/455Zak 2013, 246 Heft 13 v. 16.7.2013

Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts werden im Einkommensteuerrecht nur dann gem § 34 Abs 8 EStG als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn im Einzugsbereich des Wohnorts keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Nach dem kürzlich ergangenen VwGH-Erk 2010/15/0099 ist bei Prüfung der Gleichwertigkeit wirtschaftsrechtlicher Bachelorstudiengänge verschiedener Universitäten (hier: WU Wien und Universität Salzburg) auch darauf Bedacht zu nehmen, ob die Absolvierung für die Zulassung zu einem Masterstudium ausreichend ist, das den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen ermöglicht.

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