vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einstellung der Exekution aufgrund der fingierten Zustimmung des Gläubigers

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/444Zak 2013, 243 Heft 12 v. 2.7.2013

EO: § 39 Abs 1 Z 6, § 56 Abs 2

Wenn der betreibende Gläubiger dem Einstellungsantrag des Verpflichteten zustimmt oder seine Zustimmung aufgrund der unterlassenen Äußerung zu dem Antrag gem § 56 Abs 2 EO unterstellt wird, ist die Exekution gem § 39 Abs 1 Z 6 EO einzustellen. Ob der Einstellungsantrag begründet ist, spielt keine Rolle, weil die (fingierte) Zustimmung des Betreibenden für die Einstellung ausreicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte