vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellungszeitpunkt bei Übermittlung im ERV

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/408Zak 2013, 223 Heft 11 v. 19.6.2013

GOG: § 89d Abs 2

Die Übermittlung von gerichtlichen Erledigungen im ERV kann zu jeder Uhrzeit erfolgen, auch während der Nachtstunden. Unabhängig von der Tageszeit des Einlangens im elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gilt jedoch gem § 89d Abs 2 GOG immer erst der folgende Werktag (ohne Samstage) als Zeitpunkt der Zustellung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte