Nachdem im ersten Teil des Beitrags (Zak 2013/352, 191) das allgemeine Zinsverbot erläutert und einige Normen des islamischen Handelsrechts beschrieben wurden, geht es im zweiten Teil hauptsächlich um eine Einführung in das Gesellschafts- und Versicherungsrecht. Zuerst wird jedoch noch auf in Verträgen stetig wiederkehrende Wertsicherungsklauseln und auf Leasingvereinbarungen eingegangen.