Zu 2 Ob 32/12p = Zak 2013/145, 83: ISd Art 4 lit b HStVÜ an einer Kollision anderer Fahrzeuge beteiligt ist ein Fahrzeug bereits dann, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem Unfallgeschehen (wenn auch ohne direkten Kontakt) beschädigt wird, etwa weil der Lenker in den Straßengraben ausweicht, um das Auffahren auf die kollidierten Fahrzeuge zu verhindern.