Zu 5 Ob 185/12k = Zak 2013/171, 95: Die gem § 579 ABGB erforderliche Bekräftigung der fremdhändigen letztwilligen Verfügung lässt sich nicht bereits daraus ableiten, dass der Erblasser die Verfügung vor den Testamentszeugen unterfertigt hat.
Zu 5 Ob 185/12k = Zak 2013/171, 95: Die gem § 579 ABGB erforderliche Bekräftigung der fremdhändigen letztwilligen Verfügung lässt sich nicht bereits daraus ableiten, dass der Erblasser die Verfügung vor den Testamentszeugen unterfertigt hat.