vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen - keine Handlungsortzurechnung unter Mitschädigern

RechtsprechungInternationalZak 2013/375Zak 2013, 202 Heft 10 v. 5.6.2013

EuGVVO: Art 5 Nr 3

Der Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 5 Nr 3 EuGVVO besteht sowohl am Erfolgs- als auch am Handlungsort der Schädigung.

Seite 202


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte