ABGB: § 187 Abs 1 (≈ § 148 Abs 1 alt)
AußStrG: § 110
Anordnungen des obsorgeberechtigten Elternteils hinsichtlich jener Modalitäten, die bei der Abholung des Kindes durch den besuchsberechtigten Elternteil vom Hort einzuhalten sind (Zeit, Zustimmungserfordernis usw), hat der Hortbetreiber vor Befolgung nicht auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden