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Schmerzengeld wegen Stimmlippenlähmung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/354Zak 2012, 177 Heft 9 v. 23.5.2012

ABGB § 1325

42.000 € Schmerzengeld: 39-jähriger Mann (statistische Lebenserwartung 82 Jahre); Stimmlippenlähmung, die mit einem hohen Luftverbrauch beim Sprechen und einer stark ausgeprägten Heiserkeit verbunden ist, nach einem operativen Eingriff im Halsbereich; die zur Behebung durchgeführte Thyreo-

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