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Gerichtliche Festsetzung des Aufteilungsschlüssels in Abänderung einer Vereinbarung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/347Zak 2012, 176 Heft 9 v. 23.5.2012

WEG § 32 Abs 5

Das Abgehen von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine abweichende Abrechnungseinheit durch Gerichtsentscheidung gem § 32 Abs 5 WEG setzt voraus, dass sich die objektiven Nutzungsmöglichkeiten seit Abschluss der Vereinbarung wesentlich verändert haben. Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Nutzung reicht nicht aus.

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