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Slonina, HG Wien: VKI-Prozessfinanzierungsmodell für AWD-Sammelklagen verstößt nicht gegen § 879 Abs 2 Z 2 ABGB, ecolex 2012, 315.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2012/322Zak 2012, 160 Heft 8 v. 8.5.2012

Der Autor berichtet von einer kürzlich ergangenen Entscheidung, in der das HG Wien die Finanzierung einer Sammelklage gegen Erfolgsbeteiligung nicht als Verstoß gegen das Quota-litis-Verbot des § 879 Abs 2 Z 2 ABGB qualifizierte (47 Cg 77/10s). Nach Auffassung des HG ist weder der Sammelkläger VKI noch das Prozessfinanzierungsunternehmen ein "Rechtsfreund" im Sinn dieser Bestimmung. Darüber hinaus könne der Prozessgegner aus einem Verstoß gegen das Quota-litis-Verbot, der nur relative Nichtigkeit zur Folge haben könnte, ohnehin keine Rechtsfolgen ableiten. Siehe auch Kodek, Massenverfahren und Verfahrensmassen: Einige Gedanken zur aktuellen Diskussion, Zak 2012/132, 66.

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