vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO - Rekurs auch gegen Unzuständigkeitsausspruch unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/320Zak 2012, 159 Heft 8 v. 8.5.2012

ZPO § 261 Abs 6

Der Beschluss, mit dem das Gericht gem § 261 Abs 6 ZPO seine Unzuständigkeit ausgesprochen und die Klage auf Antrag des Klägers an ein anderes Gericht überwiesen hat, ist - mit Ausnahme der Kostenentscheidung - nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar. Der Rechtsmittelausschluss erfasst sowohl den Unzuständigkeits- als auch den Überweisungsausspruch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte