vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegehalterhaftung aufgrund eines über die Mountainbikestrecke gespannten Weidebandes

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/317Zak 2012, 158 Heft 8 v. 8.5.2012

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1304, 1319a

Der Halter eines als Mountainbikestrecke freigegebenen Güterwegs handelt grob fahrlässig, wenn er ein Weideband, das an einer abschüssigen Stelle über den Weg gespannt ist, nicht - zB mit Bändern, Tüchern oder Warnschildern - besonders kennzeichnet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte