vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuch - Zulässigkeit des Rekurses nur bei formeller Beschwer

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/299Zak 2012, 153 Heft 8 v. 8.5.2012

GBG § 122

Der dem Grundbuchantrag stattgebende Beschluss kann vom Antragsteller mangels formeller Beschwer nicht mit Rekurs angefochten werden, auch wenn er materiell unrichtig oder der Antrag irrtümlich gestellt worden ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im Rekurs geltend gemacht wird, dass der Antrag mangels Bevollmächtigung des Einschreiters gar nicht vom Antragsteller gestellt worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte