vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für die Regressklage des Sozialversicherungsträgers gegen den Versicherer

RechtsprechungInternationalZak 2012/275Zak 2012, 139 Heft 7 v. 18.4.2012

EuGVVO: Art 5 Nr 3, Art 8, 10, 11 Abs 2

Der Gerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 5 Nr 3 EuGVVO erfasst nicht nur die Verschuldens-, sondern auch die Gefährdungshaftung. Auch Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar können dort geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte