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Vergrößerung des Verzugsschadens durch aussichtslose Einwendungen im Prozess - Beweislastumkehr

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/268Zak 2012, 136 Heft 7 v. 18.4.2012

ABGB § 1295 Abs 1, § 1298

Wenn der Schaden aus der Nichterfüllung einer vertraglichen Erfolgsverbindlichkeit geltend gemacht wird (hier: entgangener Mietzins aufgrund der verzögerten Räumung des Mietobjekts nach Ablauf der Vertragsdauer), hat der Schädiger gem § 1298 ABGB die fehlende Vorwerfbarkeit seines Verhaltens zu beweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verhalten ausschließlich außer-

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