vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Papierrechnungsentgelte wegen gröblicher Benachteiligung unzulässig

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/260Zak 2012, 134 Heft 7 v. 18.4.2012

ABGB § 879 Abs 3

KSchG § 6 Abs 1 Z 3

Die Vereinbarung eines Entgelts für den Fall, dass der Kunde anstelle einer elektronischen Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, stellt eine gröblich benachteiligende Klausel iSd § 879 Abs 3 ABGB dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte