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Besuchsrecht - weder widerleg- noch verifizierbarer Verdacht der Kindesmisshandlung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/252Zak 2012, 131 Heft 7 v. 18.4.2012

ABGB § 148

AußStrG § 62 Abs 2 Z 1, § 111

Wenn der bisher weder verifizier- noch widerlegbare Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den besuchsberechtigten Elternteil im Raum steht, hat das Gericht nach seinem am Kindeswohl zu orientierenden Ermessen zu beurteilen, ob die Verdachtsmomente so schwer wiegen, dass es eher angezeigt erscheint, (unbegleitete) Besuchskontakte auszuschließen, als das Risiko eines Fehlverhaltens zum Nachteil des Kindes in Kauf zu nehmen. Auch die Einräumung eines begleiteten Besuchsrechts, bei dem das Kind von vornherein vor Übergriffen geschützt ist, ist im Einzelfall vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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