vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Nichtigkeitsantrag im Obsorgeverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/214Zak 2012, 111 Heft 6 v. 3.4.2012

AußStrG §§ 73, 107 Abs 1 Z 3

ZPO § 529

Abänderungsanträge, die im Außerstreitverfahren die Funktion von Wiederaufnahme- und Nichtigkeitsklagen erfüllen, sind gem § 107 Abs 1 Z 3 AußStrG im Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren nicht zulässig. Mangels planwidriger Gesetzeslücke kann die Zulässigkeit des Antrags auf Aufhebung einer rechtskräftigen Obsorge- oder Besuchsrechtsentscheidung auch nicht mit der analogen Heranziehung der Regelungen zur Nichtigkeitsklage begründet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte