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Perscha, Einsichtsrecht des Gerichtskommissärs in Pflegschaftsakten, EF-Z 2012, 66.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2012/197Zak 2012, 100 Heft 5 v. 21.3.2012

Nach Ansicht der Autorin hat das Pflegschaftsgericht dem Gerichtskommissär auf dessen Verlangen den Pflegschaftsakt des Verstorbenen zu übermitteln. Eine Verweigerung der Akteneinsicht unter Berufung auf die in § 141 AußStrG angeordnete Vertraulichkeit sei unzulässig. Dies habe vor Kurzem auch das LGZ Graz in einer unveröffentlichten Entscheidung (2 R 1/12z) klargestellt.

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