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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Schäden durch Bauarbeiten

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/178Zak 2012, 94 Heft 5 v. 21.3.2012

ABGB § 364a

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch für unmittelbare Zuleitungen oder grobkörperliche Einwirkungen bestehen.

Wenn durch behördlich genehmigte Bau- oder Abrissarbeiten auf einer Liegenschaft betriebstypische Schäden an einem Nachbargrundstück entstehen, kann der betroffene Nachbar einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 364a ABGB geltend machen. Unter betriebstypischen Schäden sind alle adäquat verursachten - dh nicht auf eine außergewöhnliche Verkettung der Umstände zurückzuführenden - Folgen zu verstehen.

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