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Winterdienst - konkludente Übernahme der Anrainerpflichten durch den Wegehalter?

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/153Zak 2012, 78 Heft 4 v. 6.3.2012

StVO § 93 Abs 5

ABGB § 863

Die Räum- und Streupflichten des Anrainers können gem § 93 Abs 5 StVO mit haftungsbefreiender Wirkung rechtsgeschäftlich einem Dritten überbunden werden. Die Überbindung kann auch durch eine konkludent zustande gekommene Vereinbarung erfolgen. Bei der Annahme schlüssiger Vereinbarungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.

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