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Benützungsentgelt für übermäßige Sachnutzung eines Miteigentümers in der Vergangenheit

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/142Zak 2012, 74 Heft 4 v. 6.3.2012

ABGB §§ 828, 839

Ein Benützungsentgelt für die übermäßige Sachnutzung durch einen Miteigentümer kann nicht nur für die Zukunft, sondern auch für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, dies jedoch erst ab jenem Zeitpunkt, in dem der andere Miteigentümer der Nutzung widersprochen hat.

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