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Keine Anspannung des Unterhaltspflichtigen während des Strafaufschubs für eine Suchtmitteltherapie

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/135Zak 2012, 72 Heft 4 v. 6.3.2012

ABGB § 140

SMG § 39

Nachdem er wegen Suchtmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde dem unterhaltspflichtigen Elternteil gem § 39 Abs 1 SMG Strafaufschub gewährt, um sich einer stationären Therapie zu unterziehen. Da er während der Therapie keine Einkünfte bezieht, ist seinem Antrag auf Unterhaltsenthebung stattzugeben. Eine Anspannung ist ausgeschlossen.

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