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Pittl, Klage auf Ausschließung eines "schlichten" Miteigentümers? wobl 2012, 1.

LiteraturübersichtSachenrechtZak 2012/121Zak 2012, 60 Heft 3 v. 21.2.2012

In 5 Ob 63/10s = Zak 2010/605, 353 hat der OGH klargestellt, dass im Fall einer schlichten Miteigentumsgemeinschaft der Ausschluss eines Miteigentümers mit Klage analog § 36 WEG nicht möglich ist. Der Autor stimmt dieser Rechtsansicht zu. Die Möglichkeit eines Ausschlusses anstelle der im Miteigentumsrecht vorgesehenen Teilungsklage sei weder mit einer Analogie zu § 36 WEG noch zu § 1210 ABGB zu begründen, weil eine planwidrige Gesetzeslücke fehle. De lege ferenda sei eine Ausschlussklage jedoch überlegenswert, um mögliche nachteilige Folgen einer Zivilteilung für die anderen Miteigentümer zu vermeiden.

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