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Sorgfaltspflichten des Vertragserrichters dürfen nicht überspannt werden

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/113Zak 2012, 58 Heft 3 v. 21.2.2012

ABGB § 1295 Abs 1

Die Sorgfaltspflichten des Vertragserrichters dürfen nicht überspannt werden. Eine Verpflichtung, eine ordnungsgemäß belehrte Partei von ihrem Vertragswillen abzubringen, besteht nicht.

OGH 22. 11. 2011, 8 Ob 108/11g

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