vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Erbunwürdigkeit aufgrund Verschweigens von Nachlassgegenständen

RechtsprechungErbrechtZak 2012/98Zak 2012, 52 Heft 3 v. 21.2.2012

ABGB § 542

Erbunwürdig gem § 542 ABGB ist, wer eine Handlung oder Unterlassung in der Absicht gesetzt hat, den letzten Willen des Erblassers zu vereiteln. Das Verschweigen von Nachlassgegenständen reicht nach gefestigter Rsp nicht aus, weil dieser Erbunwürdigkeitsgrund die Verfügungsfreiheit des Erblassers, nicht aber die vermögensrechtlichen Interessen von Erben oder Pflichtteilsberechtigten schützt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte