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Einbeziehung einer Urlaubsabfindung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/49Zak 2012, 33 Heft 2 v. 31.1.2012

ABGB § 140

Eine Abfindung, die der Unterhaltsschuldner von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für nicht konsumierten Urlaub erhalten hat, ist - aufgeteilt auf einen angemessenen Zeitraum - in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die Aufteilung der Urlaubsabfindung sowie einer Abfertigung auf die Monate der Arbeitslosigkeit ist im Einzelfall vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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