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Haftung eines Rechtsanwalts wegen Nichtbefolgung der Anweisung eines Dritten

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/770Zak 2012, 418 Heft 21 v. 27.11.2012

ABGB § 1003

Wer eine öffentlich bekannt gemachte, geschäftsbesorgende Tätigkeit ausübt, muss gem § 1003 ABGB Auftragsanbote, die er nicht übernehmen will, ausdrücklich und unverzüglich ablehnen. Ansonsten haftet er für den Schaden, den der Offerent im Vertrauen auf die Übernahme und Erledigung des Auf-

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