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Anrechnung von Kleidungsaufwand bei der rückwirkenden Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/761Zak 2012, 415 Heft 21 v. 27.11.2012

ABGB § 140

AußStrG §§ 34, 52 Abs 2

Bei der Bemessung des Geldunterhalts des Kindes für einen vergangenen Zeitraum können notwendige und bedarfsdeckende Naturalleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils (hier: Anschaffung von Kleidung) auch dann anspruchsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Obsorgeberechtigte nicht zugestimmt hat und die Leistungen nicht in Alimentations-, sondern in Schenkungsabsicht erbracht wurden.

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