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Antrag des Mieters auf Wohnbeihilfe - Mitwirkungspflicht des Vermieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/740Zak 2012, 398 Heft 20 v. 13.11.2012

ABGB § 1096

Der Vermieter ist verpflichtet, den Bestand des Mietverhältnisses mittels des vorgesehenen Formulars zu bestätigen, um dem Mieter die Erlangung einer Wohnbeihilfe zu ermöglichen. Dies folgt auch ohne besondere Zusage aus den allgemeinen bestandvertraglichen Treuepflichten.

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