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Beitragsforderungen anderer Miteigentümer sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/16Zak 2012, 14 Heft 1 v. 17.1.2012

ABGB § 838a

Das von Miteigentümern gegen andere Miteigentümer gerichtete Begehren auf Zahlung von mit der Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache zusammenhängenden Beträgen gehört gem § 838a ABGB in das Außerstreitverfahren.

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