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Heranziehung des Vermögens für Kindesunterhalt

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/10Zak 2012, 13 Heft 1 v. 17.1.2012

ABGB § 140

Wenn sein Einkommen zur Deckung des angemessenen Kindesunterhalts nicht ausreicht, ist der geldunterhaltspflichtige Elternteil unter der Voraussetzung der Zumutbarkeit verpflichtet, für den Unterhalt sein verfügbares Geldvermögen anzugreifen und in allerletzter Linie auch verwertbares Vermögen zu veräußern.

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