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Basiszinssatz, Verzugszinsen zwischen Unternehmern

In aller KürzeZak 2012/3Zak 2012, 3 Heft 1 v. 17.1.2012

Nach der kurzzeitigen Erhöhung mit 13. 7. 2011 auf 0,88 % ist der Basiszinssatz mit 14. 12. 2011 wieder auf den Wert von 0,38 % gesunken (zu den vom Basiszinssatz abhängigen gesetzlichen Zinssätzen siehe Zak 2006/620, 362, zum Zinsverlauf seit 2006 Zak 2011/458, 242). Da der Basiszinssatz an den maßgeblichen Stichtagen seit Mitte 2009 unverändert geblieben ist, beträgt der Verzugszinssatz gem § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2012 weiterhin 8,38 % (zum bisherigen Zinsverlauf siehe Zak 2011/417, 222).

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