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Miteigentum - Geltendmachung des Mitbenützungsrechts im Außerstreitverfahren

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/702Zak 2012, 375 Heft 19 v. 30.10.2012

ABGB §§ 833, 838a

Über ein allein auf das Miteigentum gestütztes Unterlassungs- und Leistungsbegehren gegen den anderen Miteigentümer, das die Ermöglichung des erstmaligen Zutritts zur Miteigentumsliegenschaft bezweckt, ist gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren zu entscheiden.

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