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Genehmigung des Schlussberichts des Sachwalters - Rekurslegitimation des Nachlasses des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/698Zak 2012, 374 Heft 19 v. 30.10.2012

AußStrG § 2 Abs 1 Z 3, §§ 45, 138

ABGB § 531

Der ruhende Nachlass des Betroffenen kann gegen die Genehmigung des Schlussberichts des Sachwalters Rekurs erheben, soweit dieser vererbliche Rechte (insb die Vermögenssituation) betrifft. Präsumtiven Erben kommt hingegen auch insoweit keine Rechtsmittellegitimation zu.

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