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Friedl, Anm zu ecolex 2012/311.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2012/684Zak 2012, 360 Heft 18 v. 8.10.2012

Zu 1 Ob 11/12t = Zak 2012/346, 175: Ein Architekt, der die Bauherrengemeinschaft initiiert, das Wohnbauprojekt entwickelt, die Eigentumswohnungen vergeben und die Errichtung des Gebäudes namens der Interessenten koordiniert hat, ist als Wohnungseigentumsorganisator zu qualifizieren, auch wenn die Wohnungseigentümer die Miteigentumsanteile direkt vom Liegenschaftseigentümer erworben haben. Daher gilt für ihn das Zahlungsannahmeverbot des § 37 Abs 1 WEG.

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