vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtskommissär - keine Suche nach Vermögenswerten ohne konkrete Anhaltspunkte für deren Existenz

RechtsprechungErbrechtZak 2012/663Zak 2012, 353 Heft 18 v. 8.10.2012

AußStrG § 168

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Gerichtskommissärs, nach möglichen Vermögenswerten des Erblassers zu suchen, für deren Existenz es keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte gibt.

Dass der Erblasser in der letztwilligen Verfügung, die er einige Jahre vor seinem Tod errichtete, von "allen meinen Sparbüchern" gesprochen hat, sich im Nachlass jedoch nur ein einziges Sparbuch (mit einem hohen Guthabenstand) befindet, ist kein ausreichendes Indiz für die Existenz weiterer Sparkonten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte