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Unterhaltsvorschüsse in voller Höhe trotz stabiler Teilleistungen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/627Zak 2012, 333 Heft 17 v. 25.9.2012

UVG §§ 3, 5

Auch wenn der Unterhaltsschuldner stabile Teilleistungen auf den laufenden Unterhalt erbringt, sind die Titelvorschüsse dem Kind in voller Höhe zu gewähren. Die Rsp, nach der im Fall von stabilen Teilleistungen nur der offene Rest bevorschusst werden kann, ist seit dem FamRÄG 2009 überholt.

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