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Aufhebungsbeschluss - Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung in verbundenen Verfahren?

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/609Zak 2012, 319 Heft 16 v. 11.9.2012

ZPO §§ 187, 511

MRG § 15a

Die Bindungswirkung der rechtlichen Beurteilung, die das Rechtsmittelgericht seinem Aufhebungsbeschluss zugrunde gelegt hat, beschränkt sich auf jene Rechtssache, die Gegenstand dieser Entscheidung war. In einem verbundenen Verfahren besteht eine Bindung nach gefestigter Rsp nur dann, wenn es bereits vom Gegenstand des Aufhebungsbeschlusses umfasst war.

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