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Tierhalterhaftung - einfacher Weidezaun neben Autobahn nicht ausreichend

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/607Zak 2012, 317 Heft 16 v. 11.9.2012

ABGB §§ 1302, 1320, 1325

EKHG § 11

Für die Haftung des Tierhalters gem § 1320 S 2 ABGB genügt ein objektiver Sorgfaltsverstoß. Den Tierhalter trifft die Beweislast, dass er sich bei der Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tiers nicht objektiv sorgfaltswidrig verhalten hat.

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