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Pflichtteilsverzicht des Wahlkindes bei Adoption wirksam

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/584Zak 2012, 310 Heft 16 v. 11.9.2012

ABGB § 182 Abs 1, §§ 551, 767, 879 Abs 1

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht, den das eigenberechtigte Wahlkind unmittelbar nach Abschluss des Adoptionsvertrags gegenüber den Wahleltern erklärt, ist nicht wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit unwirksam.

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