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Kostenersatz nach Waldbrandbekämpfung - sukzessive Kompetenz des Außerstreitgerichts

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/565Zak 2012, 298 Heft 15 v. 28.8.2012

OÖ WaldbrandbekämpfungsG: § 5

AußStrG § 1 Abs 2

§ 5 OÖ WaldbrandbekämpfungsG gewährt Ersatzansprüche gegen den Bund für Kosten der Waldbrandbekämpfung. Bei der Geltendmachung ist eine sukzessive Kompetenz der Gerichte vorgesehen, wobei von der schlüssigen Verweisung in das Außerstreitverfahren auszugehen ist.

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