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Selbstbehalt für Familienentlastungsdienst als Sonderbedarf des behinderten Kindes?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/548Zak 2012, 292 Heft 15 v. 28.8.2012

ABGB § 140

Die Berücksichtigung eines Sonderbedarfs bei der Unterhaltsbemessung setzt einen Deckungsmangel voraus, der nicht besteht, soweit der Bedarf durch Sozialleistungen wie das Pflegegeld gedeckt ist. Das Pflegegeld dient zur Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen, nicht jedoch des behinderungsbedingten Sachaufwandes.

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