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Amtshaftung - behördeninterne Beschwerde über Verhalten des Chauffeurs während einer Dienstfahrt

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/528Zak 2012, 278 Heft 14 v. 7.8.2012

AHG § 1 Abs 2, § 9 Abs 5

Wenn ein hinreichend enger Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe besteht, zählt eine Tatsachenmitteilung zur hoheitlichen Tätigkeit des Organs. Auch behördeninterne Mitteilungen ohne Außenwirkung können in den Bereich der hoheitlichen Tätigkeit fallen.

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