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Amtshaftung - Begleitfahrzeug eines Schwertransports verursacht Verkehrsunfall

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/527Zak 2012, 277 Heft 14 v. 7.8.2012

AHG § 1

Die Transportbegleitung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan, die vom Landeshauptmann bei Bewilligung des Schwertransports angeordnet wurde, erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Schädigendes Verhalten des Transportbegleiters fällt daher in den Bereich der Amtshaftung.

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