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Hühnerhaltung in dörflich-ländlichem Siedlungsgebiet ortsüblich

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/519Zak 2012, 274 Heft 14 v. 7.8.2012

ABGB § 364 Abs 2

ZPO § 228

Ob eine Emission ortsüblich ist, hängt von den tatsächlich bestehenden Verhältnissen in der Umgebung der Liegenschaften ab. Umgebung ist dabei weiträumig als der umgebende Gebiets- oder Stadtteil mit annähernd gleichen Lebens- und Umweltbedingungen ("Viertel") zu verstehen. Flächenwidmungsplänen kommt bei Beurteilung der Ortsüblichkeit nur Indizfunktion zu.

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