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Allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden - kein Regress zwischen den Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/481Zak 2012, 254 Heft 13 v. 17.7.2012

ABGB § 1233

EO § 35

Wenn ein Ehegatte bei allgemeiner Gütergemeinschaft unter Lebenden eine Schuld des anderen Ehegatten aus dem Gesamtgut begleicht, steht ihm kein Rückgriffsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten zu.

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